Kleingärtnerische Nutzung

Hier ein paar Hinweise zur kleingärtnerischen Nutzung.

Anbau von Obst, Gemüse und Kräutern

Mindestens 1/3 der Gartenfläche ist für den Anbau von Obst, Gemüse und Kräutern zur Eigenversorgung zu nutzen. Dabei sind über 25 % der Gesamtfläche mit Obstbäumen und Beerensträuchern zu bepflanzen. Zusätzlich müssen auf mindestens 5 % der Gartenfläche Gemüsebeete, Kräuterpflanzen oder Erdbeeren angelegt werden.

Zierpflanzen, Biotope und Baulichkeiten

Maximal 2/3 der Gartenfläche dürfen für Stauden, Ziergehölzen, Teiche und andere Biotope sowie ein Gewächshaus (max 12 m²) und eine Laube (max 24 m²) genutzt werden.

Gartenlaube

Die Gartenlaube darf nicht mehr als 24 m² Grundfläche einnehmen und 3,5 m hoch sein. Erweiterungen der Laube durch verdachte Terrassen sind nicht gestattet. Die Laube darf nicht fürs Dauerwohnen genutzt werden. Mal übers Wochenende übernachten oder mal eine Woche Urlaub im Garten verbringen wird toleriert.

Gewächshaus

Ein Gewächshaus mit einer maximalen Grundfläche von 12 m² ist erlaubt für die Anzucht von Pflanzen und den Anbau kälteempfindlicher Gemüse- und Zierpflanzen. Das Gewächshaus darf nicht in einen Material- oder Geräteschuppen umfunktioniert werden.

Gartenteich

Ein Gartenteich bereichert den Garten, ist ökologisch sehr wertvoll und lockt viele Tiere an. Ein Gartenteich ist daher erlaubt, darf aber nicht mehr als 10 m² Fläche einnehmen und 1,10m tief sein.

Kompost

Ein Ecke für den Kompost zu reservieren ist wünschenswert und nachhaltig. Was gibt es besseres, als mit dem eigenen Kompost unseren sandigen Boden durch organisches Material anzureichern und zu verbessern.

Baumaßnamen

Lauben dürfen nur mit der Genehmigung des Bezirksverbandes gebaut werden. Bitte kontaktieren Sie den Vorstand auch bei kleineren Baumaßnahmen wie Schuppen, Gewächshaus oder Teich.

Das Kleingartenwesen

Eine ausführliche Darstellung zum Kleingartenwesen finden Sie auf der Website des Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V.

Was darf auf den Kompost?

Gartenabfälle

Ja: Laub, Grünschnitt, Rasenschnitt, Gehölzschnitt, Heckenschnitt, Blumen, nichtblühendes Unkraut

Nein: kranke Pflanzenteile, blühendes Unkraut, Wurzelunkraut (z.B. Giersch)

Küchenabfälle

Ja: Obst- und Gemüsereste, Kartoffelschalen, Kaffeesatz, Teebeutel

Nein: Gekochtes, Fleisch, Knochen

Unbedrucktes Papier

Ja: zerrissene Pappe, Eierkartons, Küchentücher

Nein: beschichtetes Papier oder Karton

Asche

Ja: Holzasche von unbehandeltem Holz

Kleintierstreu
Ja: Kleintierstreu auf pflanzlicher Basis und von Pflanzenfressern