
Kleingärtnerische Nutzung
Hier ein paar Hinweise zur kleingärtnerischen Nutzung.
Anbau von Obst, Gemüse und Kräutern
Mindestens 1/3 der Gartenfläche ist für den Anbau von Obst, Gemüse und Kräutern zur Eigenversorgung zu nutzen. Dabei sind über 25 % der Gesamtfläche mit Obstbäumen und Beerensträuchern zu bepflanzen. Zusätzlich müssen auf mindestens 5 % der Gartenfläche Gemüsebeete, Kräuterpflanzen oder Erdbeeren angelegt werden.
Zierpflanzen, Biotope und Baulichkeiten
Maximal 2/3 der Gartenfläche dürfen für Stauden, Ziergehölzen, Teiche und andere Biotope sowie ein Gewächshaus (max 12 m²) und eine Laube (max 24 m²) genutzt werden.
Gartenlaube
Die Gartenlaube darf nicht mehr als 24 m² Grundfläche einnehmen und 3,5 m hoch sein. Erweiterungen der Laube durch verdachte Terrassen sind nicht gestattet. Die Laube darf nicht fürs Dauerwohnen genutzt werden. Mal übers Wochenende übernachten oder mal eine Woche Urlaub im Garten verbringen wird toleriert.
Gewächshaus
Ein Gewächshaus mit einer maximalen Grundfläche von 12 m² ist erlaubt für die Anzucht von Pflanzen und den Anbau kälteempfindlicher Gemüse- und Zierpflanzen. Das Gewächshaus darf nicht in einen Material- oder Geräteschuppen umfunktioniert werden.
Gartenteich
Ein Gartenteich bereichert den Garten, ist ökologisch sehr wertvoll und lockt viele Tiere an. Ein Gartenteich ist daher erlaubt, darf aber nicht mehr als 10 m² Fläche einnehmen und 1,10m tief sein.
Kompost
Ein Ecke für den Kompost zu reservieren ist wünschenswert und nachhaltig. Was gibt es besseres, als mit dem eigenen Kompost unseren sandigen Boden durch organisches Material anzureichern und zu verbessern.
Baumaßnamen
Lauben dürfen nur mit der Genehmigung des Bezirksverbandes gebaut werden. Bitte kontaktieren Sie den Vorstand auch bei kleineren Baumaßnahmen wie Schuppen, Gewächshaus oder Teich.
Das Kleingartenwesen
Eine ausführliche Darstellung zum Kleingartenwesen finden Sie auf der Website des Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V.