
Gartenfachberatung
Haben Sie fragen zu kleingärtnerische Nutzung, Pflanzenschutz, Bodenpflege, Kompostierung, Obstbaumschnitt, Fruchtfolge, o.ä. an unsere Gartenfachberatung?
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FAQ - Pflanzen, Pflegen, Ernten
Muss ich Obst und Gemüse anbauen?
Ja, in einem Kleingarten ist der Anbau von Obst und Gemüse verpflichtend. Dank des Bundeskleingartengesetzes sind die Pachtkosten für unsere Gärten bewusst niedrig gehalten, damit Kleingärten – und damit auch der Anbau von Obst und Gemüse – für alle erschwinglich bleiben. Nur durch diese kleingärtnerische Nutzung behalten unsere Gärten ihren offiziellen Status als Kleingärten und bleiben damit gesetzlich geschützt.
Der eigene Anbau von Obst und Gemüse ist nicht nur gesund und nachhaltig, sondern auch ein Stück gelebter Unabhängigkeit. Unsere Kleingärten sind mehr als nur Freizeit – sie sind Orte des Miteinanders, der Bildung, der Erholung und der Versorgung. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten lohnt es sich deshalb, zur Harke zu greifen und selbst anzubauen.
Daher muss in einem Kleingarten mindestens ein Drittel der gesamten Gartenfläche für den Anbau von Nutzpflanzen verwendet werden. Innerhalb dieser Fläche gilt:
Mehr als 25 % müssen mit Obstbäumen oder Beerensträuchern bepflanzt sein.
Mindestens 5 % sollten für Gemüsebeete, Erdbeeren und Kräuter reserviert werden.
Ebenso wichtig ist eine vielfältige Bepflanzung: Monokulturen – also Flächen, auf denen nur eine einzige Pflanzenart wie etwa ausschließlich Kartoffeln oder Erdbeeren angebaut wird – entsprechen nicht den Anforderungen an eine kleingärtnerische Nutzung. Eine bunte Mischung verschiedener Obst- und Gemüsesorten fördert die Biodiversität, macht den Garten lebendiger und trägt zu einem gesunden Ökosystem bei.
Darf ich alles anpflanzen was ich möchte?
Nein, leider gibt es ein paar Ausnahmen, aus gutem Grund. Bitte pflanzen Sie auch in Ihrem eigenen Interesse folgende Pflanzen nicht:
- Sämtliche Nadelgehölz- und Koniferenarten sind im Kleingarten nicht erlaubt, d.h. sie dürfen weder als Solitärpflanze oder als Hecke angepflanzt werden. Sie versauern den Boden und können Krankheiten übertragen.
- Gehölze (außer Obstbäume), die von Natur aus höher als 3m werden, dürfen nicht angepflanzt werden. Erreichen Bäume nämlich einen Stammumfang von 80cm, dürfen sie nicht mehr ohne weiteres gefällt werden. Ziergehölze sind nur als halbhohe Arten und Sorten von maximal 2,5m zulässig.
- Invasive Neophyten (siehe unten) sind eingeführte Pflanzen, die sich stark ausbreiten und andere Pflanzen verdrängen.
Was muss ich bei den Hecken beachten?
- Hecken dürfen nicht mehr als 1,25m hoch sein. An verkehrsreichen Straßen (Spandauer Damm), dürfen sie maximal 2,2m hoch sein. Am Ruhwaldweg und an der Spreetalallee dürfen sie nicht mehr als 2m hoch sein.
- Hecken aus Thujen dürfen nicht angepflanzt werden.
- Aufgrund des Vogelschutzes ist es in der Zeit vom 1. März bis zum 30.September verboten Hecken oder Sträucher abzusägen oder massiv einzukürzen. Vorsichtige Pflegemassnahmen sind erlaubt, solange keine Vögel in der Hecke oder den Sträuchern brüten.
Warum dürfen die Hecken nicht höher wachsen?
- Mehr Miteinander statt Mauern: Kleingärten leben vom Austausch und dem netten Plausch über den Gartenzaun. Niedrige Hecken sorgen dafür, dass man sich sieht, grüßen kann – und niemand sich komplett abschottet. So bleibt das Gemeinschaftsgefühl lebendig.
- Ein schöner, einheitlicher Look: Wenn alle Hecken ungefähr gleich hoch sind, wirkt die ganze Anlage ordentlich und gepflegt. Das beugt auch Diskussionen zwischen Nachbarn vor – denn über zu hohe Hecken lässt sich sonst schnell streiten.
- Bessere Übersicht, mehr Sicherheit: Flache Hecken machen die Wege durch die Anlage übersichtlicher. Das ist nicht nur praktisch, sondern auch sicher – besonders für spielende Kinder oder wenn mal was passiert. So behält man den Überblick.
- Gärten zum Staunen – für alle Kleingartenanlagen sind nicht nur private Rückzugsorte, sondern leisten einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl. Sie verbessern das Stadtklima, bieten Erholungsräume und laden zum Verweilen ein. Niedrige Hecken heißen Spaziergänger*innen herzlich willkommen, lassen Einblicke zu und machen aus der Anlage einen offenen Ort der Begegnung.
Und die Privatsphäre?
Die bleibt trotzdem erhalten – mit geschickter Bepflanzung und gemütlichen Sitzecken. Denn im Kleingarten geht es nicht um Abschottung, sondern um das gute Gleichgewicht zwischen Rückzug und Gemeinschaft.
Warum darf ich keine Wald- und Nadeläume im Kleingarten wachsen lassen?
Wald- und Nadelbäume sind im Kleingarten nicht erlaubt, weil sie den Anforderungen der kleingärtnerischen Nutzung nach dem Bundeskleingartengesetz widersprechen. Die wichtigsten Gründe dafür sind:
- Größe und Wuchsverhalten
Viele Wald- und Nadelbäume werden sehr groß (oft über 20 Meter hoch) und breit, was für die kleinen Parzellen im Kleingarten ungeeignet ist. Sie werfen viel Schatten, beeinträchtigen Nachbargärten und entziehen dem Boden Wasser und Nährstoffe, was den Anbau von Obst und Gemüse erschwert. - Wurzelsystem
Viele dieser Bäume sind Flachwurzler. Ihre Wurzeln können Wege, Gebäude und Nachbargrundstücke beschädigen und machen es anderen Pflanzen schwer, im gleichen Boden zu wachsen. - Bodenversauerung
Besonders Nadelbäume lassen Nadeln fallen, die den Boden versauern. Ein saurer Boden ist für viele Nutzpflanzen ungeeignet und kann die Bodenfruchtbarkeit langfristig negativ beeinflussen. - Krankheitsübertragung
Einige Nadel- und Laubbäume dienen als Wirtspflanzen für Schadenserreger. Zum Beispiel kann Wacholder den Birnengitterrost übertragen, während bestimmte Kiefernarten den Johannisbeersäulenrost fördern. Dadurch werden Obstgehölze und andere Kulturpflanzen gefährdet.
Erreichen die Bäume einen Stammumfang von 80cm, dürfen sie nicht mehr ohne weiteres gefällt werden. Daher bitte immer die Sämlinge von Bäumen möglichst frühzeitig entfernen. Je länger man wartet, umso schwieriger wird das ausgraben.
Was sind Neophyten und worauf muss ich achten?
Invasive Neophyten sind eingeführte Pflanzen, die sich stark ausbreiten und andere Pflanzen verdrängen. Diese Arten dürfen nicht angepflanzt werden. Sollten Sie Wildwuchs bei sich im Garten entdecken, dann müssen Sie diese umgehend entfernen. Diese Pflanzen dürfen nicht auf den Kompost. Bei illegaler Entsorgung z.B. im Wald drohen teils erhebliche Bußgelder. Dazu gehören u.a.
- Drüsiges Springkraut
- Kanadische Goldrute
- Schmalblättrige Wasserpest
- Riesenbärenklau
- Gewöhnliche Seidenpflanze
- Japanischer Staudenknöterich
- Essigbaum
- Götterbaum
- Bambus (außläuferbildende Sorten)
Das ist bei weitem kein vollständige Liste. Sollten Ihnen andere Neophyten bekannt sein, die auf unserem Koloniegelände gefunden wurden, informieren Sie uns bitte per E-Mail an vorstand@kolonieruhwald.de, damit wir sie in die Liste aufnehmen können. Weitere Informationen über Neobiota (invasive Tiere und Pflanzen) finden Sie u.a. bei der Stiftung Naturschutz Berlin.
Muss ich den Grünstreifen vor der Parzellen selber pflegen?
Ja, Sie sind dafür verantwortlich den Grünstreifen vor der Parzelle zu pflegen. Die Mindestwegbreite muss für Rettungszwecke mindestens 80 cm betragen und darf daher höchsten mit Rasen, der regelmässig gemäht wird, bepflanzt werden. Ansonsten können Sie gerne auch bienenfreundliche Wildblumen aussähen. Es darf aber kein Gehölz gepflanzt werden.
Neophyten
Bitte entfernen Sie diese invasiven Pflanzen aus Ihrem Garten, da sie sich sehr stark ausbreiten und andere Pflanzen verdrängen.