
FAQ
Hier beantworten wir unseren Gartenfreunden gerne häufig gestellten Fragen.
Pflanzen, Pflegen, Ernten
Muss ich Obst und Gemüse anbauen?
Ja, in einem Kleingarten ist der Anbau von Obst und Gemüse verpflichtend. Dank des Bundeskleingartengesetzes sind die Pachtkosten für unsere Gärten bewusst niedrig gehalten, damit Kleingärten – und damit auch der Anbau von Obst und Gemüse – für alle erschwinglich bleiben. Nur durch diese kleingärtnerische Nutzung behalten unsere Gärten ihren offiziellen Status als Kleingärten.
Der eigene Anbau von Obst und Gemüse ist nicht nur gesund und nachhaltig, sondern auch ein Stück gelebter Unabhängigkeit. Unsere Kleingärten sind mehr als nur Freizeit – sie sind Orte des Miteinanders, der Bildung, der Erholung und der Versorgung. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten lohnt es sich deshalb, zur Harke zu greifen und selbst anzubauen.
Daher muss in einem Kleingarten mindestens ein Drittel der gesamten Gartenfläche für den Anbau von Nutzpflanzen verwendet werden. Innerhalb dieser Fläche gilt:
Mehr als 25 % müssen mit Obstbäumen oder Beerensträuchern bepflanzt sein.
Mindestens 5 % sollten für Gemüsebeete, Erdbeeren und Kräuter reserviert werden.
Ebenso wichtig ist eine vielfältige Bepflanzung: Monokulturen – also Flächen, auf denen nur eine einzige Pflanzenart wie etwa ausschließlich Kartoffeln oder Erdbeeren angebaut wird – entsprechen nicht den Anforderungen an eine kleingärtnerische Nutzung. Eine bunte Mischung verschiedener Obst- und Gemüsesorten fördert die Biodiversität, macht den Garten lebendiger und trägt zu einem gesunden Ökosystem bei.
Darf ich alles anpflanzen was ich möchte?
Nein, leider gibt es ein paar Ausnahmen, aus gutem Grund. Bitte pflanzen Sie auch in Ihrem eigenen Interesse folgende Pflanzen nicht:
- Sämtliche Nadelgehölz- und Koniferenarten sind im Kleingarten nicht erlaubt, d.h. sie dürfen weder als Solitärpflanze oder als Hecke angepflanzt werden. Sie versauern den Boden und können Krankheiten übertragen.
- Gehölze (außer Obstbäume), die von Natur aus höher als 3m werden, dürfen nicht angepflanzt werden. Erreichen Bäume nämlich einen Stammumfang von 80cm, dürfen sie nicht mehr ohne weiteres gefällt werden. Ziergehölze sind nur als halbhohe Arten und Sorten von maximal 2,5m zulässig.
- Invasive Neophyten (siehe unten) sind eingeführte Pflanzen, die sich stark ausbreiten und andere Pflanzen verdrängen.
Was muss ich bei den Hecken beachten?
- Hecken dürfen nicht mehr als 1,25m hoch sein. An verkehrsreichen Straßen (Spandauer Damm), dürfen sie maximal 2,2m hoch sein. Am Ruhwaldweg und an der Spreetalallee dürfen sie nicht mehr als 2m hoch sein.
- Hecken aus Thujen dürfen nicht angepflanzt werden.
- Aufgrund des Vogelschutzes ist es in der Zeit vom 1. März bis zum 30.September verboten Hecken oder Sträucher abzusägen oder massiv einzukürzen. Vorsichtige Pflegemassnahmen sind erlaubt, solange keine Vögel in der Hecke oder den Sträuchern brüten.
Warum dürfen die Hecken nicht höher wachsen?
- Mehr Miteinander statt Mauern: Kleingärten leben vom Austausch und dem netten Plausch über den Gartenzaun. Niedrige Hecken sorgen dafür, dass man sich sieht, grüßen kann – und niemand sich komplett abschottet. So bleibt das Gemeinschaftsgefühl lebendig.
- Ein schöner, einheitlicher Look: Wenn alle Hecken ungefähr gleich hoch sind, wirkt die ganze Anlage ordentlich und gepflegt. Das beugt auch Diskussionen zwischen Nachbarn vor – denn über zu hohe Hecken lässt sich sonst schnell streiten.
- Bessere Übersicht, mehr Sicherheit: Flache Hecken machen die Wege durch die Anlage übersichtlicher. Das ist nicht nur praktisch, sondern auch sicher – besonders für spielende Kinder oder wenn mal was passiert. So behält man den Überblick.
- Gärten zum Staunen – für alle Kleingartenanlagen sind nicht nur private Rückzugsorte, sondern leisten einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl. Sie verbessern das Stadtklima, bieten Erholungsräume und laden zum Verweilen ein. Niedrige Hecken heißen Spaziergänger*innen herzlich willkommen, lassen Einblicke zu und machen aus der Anlage einen offenen Ort der Begegnung.
Und die Privatsphäre?
Die bleibt trotzdem erhalten – mit geschickter Bepflanzung und gemütlichen Sitzecken. Denn im Kleingarten geht es nicht um Abschottung, sondern um das gute Gleichgewicht zwischen Rückzug und Gemeinschaft.
Warum darf ich keine Wald- und Nadeläume im Kleingarten wachsen lassen?
Wald- und Nadelbäume sind im Kleingarten nicht erlaubt, weil sie den Anforderungen der kleingärtnerischen Nutzung nach dem Bundeskleingartengesetz widersprechen. Die wichtigsten Gründe dafür sind:
- Größe und Wuchsverhalten
Viele Wald- und Nadelbäume werden sehr groß (oft über 20 Meter hoch) und breit, was für die kleinen Parzellen im Kleingarten ungeeignet ist. Sie werfen viel Schatten, beeinträchtigen Nachbargärten und entziehen dem Boden Wasser und Nährstoffe, was den Anbau von Obst und Gemüse erschwert. - Wurzelsystem
Viele dieser Bäume sind Flachwurzler. Ihre Wurzeln können Wege, Gebäude und Nachbargrundstücke beschädigen und machen es anderen Pflanzen schwer, im gleichen Boden zu wachsen. - Bodenversauerung
Besonders Nadelbäume lassen Nadeln fallen, die den Boden versauern. Ein saurer Boden ist für viele Nutzpflanzen ungeeignet und kann die Bodenfruchtbarkeit langfristig negativ beeinflussen. - Krankheitsübertragung
Einige Nadel- und Laubbäume dienen als Wirtspflanzen für Schadenserreger. Zum Beispiel kann Wacholder den Birnengitterrost übertragen, während bestimmte Kiefernarten den Johannisbeersäulenrost fördern. Dadurch werden Obstgehölze und andere Kulturpflanzen gefährdet.
Erreichen die Bäume einen Stammumfang von 80cm, dürfen sie nicht mehr ohne weiteres gefällt werden. Daher bitte immer die Sämlinge von Bäumen möglichst frühzeitig entfernen. Je länger man wartet, umso schwieriger wird das ausgraben.
Was sind Neophyten und worauf muss ich achten?
Invasive Neophyten sind eingeführte Pflanzen, die sich stark ausbreiten und andere Pflanzen verdrängen. Diese Arten dürfen nicht angepflanzt werden. Sollten Sie Wildwuchs bei sich im Garten entdecken, dann müssen Sie diese umgehend entfernen. Diese Pflanzen dürfen nicht auf den Kompost. Bei illegaler Entsorgung z.B. im Wald drohen teils erhebliche Bußgelder. Dazu gehören u.a.
- Drüsiges Springkraut
- Kanadische Goldrute
- Schmalblättrige Wasserpest
- Riesenbärenklau
- Gewöhnliche Seidenpflanze
- Japanischer Staudenknöterich
- Essigbaum
- Götterbaum
- Bambus (außläuferbildende Sorten)
Das ist bei weitem kein vollständige Liste. Sollten Ihnen andere Neophyten bekannt sein, die auf unserem Koloniegelände gefunden wurden, informieren Sie uns bitte per E-Mail an vorstand@kolonieruhwald.de, damit wir sie in die Liste aufnehmen können. Weitere Informationen über Neobiota (invasive Tiere und Pflanzen) finden Sie u.a. bei der Stiftung Naturschutz Berlin.
Muss ich den Grünstreifen vor der Parzellen selber pflegen?
Ja, Sie sind dafür verantwortlich den Grünstreifen vor der Parzelle zu pflegen. Die Mindestwegbreite muss für Rettungszwecke mindestens 80 cm betragen und darf daher höchsten mit Rasen, der regelmässig gemäht wird, bepflanzt werden. Ansonsten können Sie gerne auch bienenfreundliche Wildblumen aussähen. Es darf aber kein Gehölz gepflanzt werden.
Bauen, Gestalten, Erholen
Wann kann ich laute Gartenarbeit wie Rasenmähen verrichten?
Laute Gartenarbeiten wie z.B. Rasenmähen dürfen Montag bis Samstag 8-13 Uhr und 15-19 Uhr durchgeführt werden. Während der Ruhezeiten Montag bis Samstag von 13-15 Uhr und Sonntags bitte keine lauten Gartenarbeiten verrichten.
Was muss ich bei Baumaßnahmen beachten?
Bitte nehmen Sie vor jeder Baumaßnahme zunächst Kontakt mit dem Vorstand auf – unabhängig davon, ob es sich um kleinere Projekte wie Schuppen, Gewächshaus oder Teich handelt, oder um größere Vorhaben wie den Bau einer Laube. So kann frühzeitig geklärt werden, was zulässig ist und was nicht. Dies dient auch dazu, unnötige Rückbauten zu vermeiden.
Der Bau von Lauben ist grundsätzlich nur mit der Genehmigung des Bezirksverbandes und des Vorstands erlaubt.
Wie groß darf mein Gewächshaus sein?
Darf ich einen Gartenteich anlegen?
Darf ich einen Pool aufstellen?
Ein Kleingarten ist in erster Linie zum Gärtnern da – das schreibt das Bundeskleingartengesetz vor. Natürlich darf der Erholungsfaktor nicht zu kurz kommen, aber Obst und Gemüse bleiben das Herzstück. Damit der Garten auch eine Kleingarten bleibt, regeln die Berliner Verwaltungsvorschriften genau, was bei Pools erlaubt ist:
- maximal 3,60 m Durchmesser
- höchstens 90 cm hoch
- nicht ins Erdreich eingelassen
Wer größere oder fest verbaute Becken aufstellt, riskiert den Rückbau auf eigene Kosten. Auch der Pachtvertrag kann strengere Regeln enthalten – also lieber vorher reinschauen und den Vorstand kontaktieren bevor Sie einen Pool aufstellen.
Darf ich Spielgeräte für Kinder aufstellen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Pro Parzelle ist ein Spielgerät erlaubt, zum Beispiel eine Schaukel, Rutsche oder ein kleines Spielhaus. Damit alles harmonisch bleibt, sollten Spielhäuser nicht größer als 2 m² und nicht höher als 1,2 m sein. Wichtig ist, dass das Spielgerät die gärtnerische Nutzung nicht stört. So bleibt unser Kleingarten ein schöner Ort für Groß und Klein – bei Fragen einfach im Vorstand nachhaken!
Darf ich eine Solaranlage in meinem Kleingarten nutzen?
Solaranlagen im Kleingarten sind aktuell rechtlich nicht ganz eindeutig geregelt – erlaubt ist, was dem kleingärtnerischen Zweck nicht widerspricht.
Was ist erlaubt?
- Kleine, mobile oder steckerfertige Solargeräte (z. B. Balkonkraftwerke) sind generell unproblematisch – ideal für Rasenmäher, Pumpe oder Licht.
- Große, fest installierte Anlagen oder die Einspeisung in die Elektroinstallation der Laube gelten als bauliche Veränderung – das ist nicht erlaubt.
- Steckerfertige Anlagen bis 600 W (mancherorts auch bis 800 W) sind meist ohne Anmeldung erlaubt, solange sie nicht ans öffentliche Netz gehen.
Wichtig: Der erzeugte Strom darf nur im Garten genutzt werden – nicht zum Wohnen oder für dauerhafte Stromversorgung der Laube.
Bevor Sie in eine Solaranlage investieren, sprechen Sie bitte mit dem Vorstand – so gehen Sie sicher, dass Ihre Lösung den Vorgaben entspricht.
Was muss ich beim Grillen beachten?
- Sie dürfen gerne grillen, aber bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Gartennachbarn, das diese keinen Rauch abbekommen.
- Sie dürfen keine festen Grills oder Pizzaöfen bauen. Das ist eine unerlaubte Baumaßnahme.
Darf ich eine Feuerschale oder Feuerkorb im Garten verwenden?
Ein offenes Feuer ist im Garten nicht erlaubt. Feuerschalen oder Feuerkörbe dürfen daher nicht im Garten benutzt werden.
Entsorgen, Recyceln, Kompostieren
Wie komme ich an eine Gelbe Tonne oder eine Biotonne?
- Bitte wenden Sie sich an den Vorstand – wir veranlassen dann die Bestellung einer Mülltonne bei der BSR.
- Die Gebühren richten sich nach der aktuellen BSR-Gebührenordnung und werden mit der Jahresabrechnung abgerechnet.
Was kann ich kompostieren?
Pflanzliche Abfälle wie Laub, Rasenschnitt oder verblühte Pflanzenreste sollten möglichst im eigenen Garten verwertet werden – durch Kompostieren, Mulchen oder Untergraben. Das ist nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht – als wichtigen Beitrag zu einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Gartenbewirtschaftung.
Bitte beachten: Gartenabfälle, wie z.B Baum und Strauchschnitt dürfen weder im Garten vergraben, noch auf Gemeinschaftsflächen gelagert oder gar illegal im Wald entsorgt werden.
Warum ist Kompost so wertvoll?
Kompost ist ein echtes Multitalent: Er verbessert die Bodenstruktur, liefert wichtige Nährstoffe und macht Pflanzen widerstandsfähiger – ganz ohne Chemie. Gleichzeitig fördert er das Bodenleben, spart Dünger, reduziert Abfall und schont die Umwelt. Wer kompostiert, schließt natürliche Kreisläufe und schützt dabei sogar noch Moorlandschaften durch den Verzicht auf Torf. Und ganz nebenbei: Es spart auch Geld!
Was darf auf den Kompost?
- Aus dem Garten darf fast alles, was pflanzlich ist: Laub, Rasenschnitt, Grünschnitt, verblühte Blumen oder Heckenschnitt – all das wird im Kompost wunderbar verwertet. Unproblematisches Unkraut ohne Blüten ist ebenfalls erlaubt.
- Was draußen bleibt: Krankes Pflanzenmaterial, blühendes Unkraut oder hartnäckige Wurzelunkräuter wie Giersch – sie könnten sich sonst ungewollt im Garten verbreiten.
- Aus der Küche sind Obst- und Gemüsereste, Kartoffelschalen, Kaffeesatz und Teebeutel gern gesehen.
- Finger weg von allem Gekochten, Fleisch, Fisch oder Knochen – das lockt nur ungebetene Gäste an und gehört nicht auf den Kompost.
- Papier? Ja, aber bitte nur unbedruckte, unbeschichtete Sorten: Eierkartons, Küchentücher oder zerrissene Pappe sind perfekte „Braunmaterialien“.
- Und sonst? Kleine Mengen Holzasche von unbehandeltem Holz dürfen mit drauf – ebenso pflanzliche Kleintierstreu von Meerschweinchen, Kaninchen & Co.
Tipp: Ein ausgewogen gefütterter Kompost riecht nicht unangenehm und liefert nach einigen Monaten nährstoffreichen Humus – ein echter Schatz für Ihren Garten!
Was kann ich gegen illegale Müllablagerung auf dem öffentlichen Gelände um die Kolonie herum tun?
Das Land Berlin stellt eine App “Ordnungsamt-Online” für Mobilgeräte zur Verfügung. Damit können alle Bürgerinnen und Bürgern Störungen im öffentlichen Raum melden. Diese App ist sehr einfach und unkompliziert zu bedienen. Damit können Sie die illegalen Müllablagerungen melden, die sich im öffentlichen Raum um das Koloniegelände herum befinden
Ansprechen, Engagieren, Nachlesen
Wie kann ich den Vorstand kontaktieren?
Unser Vereinshaus liegt idyllisch in der Spreetalallee 141, 14050 Berlin – mitten im Grünen und doch gut erreichbar.
Der Vorstand hat ein offenes Ohr für Ihre Fragen, Anliegen oder Ideen – persönlich erreichen Sie uns zur Vorstandssprechstunde an jedem 2. Donnerstag im Monat von 17 bis 19 Uhr im Vereinshaus.
Natürlich können Sie uns auch jederzeit kontaktieren:
Telefon: +49 30 3053630
E-Mail: vorstand@kolonieruhwald.de
Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
Was ist die Aufgabe des Bezirksverbands Charlottenburg der Kleingärtner e.V.?
Unser Kleingartenverein Ruhwaldweg e.V. gehört zum Bezirksverband Charlottenburg der Kleingärtner e.V. Der Bezirksverband ist das organisatorische Rückgrat des Berliner Kleingartenwesens – er hält alles am Laufen, was im Hintergrund wichtig ist. Er verwaltet und verpachtet die Gartenflächen, vertritt die Interessen der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, berät bei Fragen rund um das Gartenleben und sorgt dafür, dass gesetzliche und vereinsinterne Regeln eingehalten werden.
Außerdem setzt er sich aktiv für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Kleingartenflächen ein – damit unser Stück Grün auch in Zukunft sicher bleibt.
Zu seinen Aufgaben gehören:
- der Einsatz für den Erhalt und die Weiterentwicklung von Kleingartenflächen,
- die Unterstützung der Vereine bei organisatorischen Fragen,
- die Einrichtung von Schlichtungsstellen bei Streitfällen sowie
- die Bewertung vonGärten nach einheitlichen Regeln.
Hier geht es zur Website des Bezirksverbandes Charlottenburg der Kleingärtner e.V.
Was macht der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V.?
Der Landesverband ist das Berliner Sprachrohr für alle Kleingärtnerinnen und Kleingärtner – und die Dachorganisation der Bezirksverbände und Vereine.
Er vertritt unsere Interessen gegenüber Politik und Verwaltung, setzt sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung von Kleingärten ein und fördert umweltbewusstes Gärtnern. Außerdem bietet er fachliche Beratung, organisiert Schulungen, gibt hilfreiche Infos heraus – und unterstützt auch in Rechtsfragen.
Kurz gesagt: Der Landesverband sorgt dafür, dass das Berliner Kleingartenwesen eine starke Stimme hat – fachlich, rechtlich und politisch.
Hier geht es zur Website des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V.
Was macht die Bürgerinitiative Ruhwald e.V.?
Die Bürgerinitiative Ruhwald e.V. ist eine engagierte Gemeinschaft aus Kleingärtnerinnen und Anwohnerinnen im Ruhwaldgebiet. Seit 1973 setzt sie sich für den Erhalt der Grünflächen und Kleingärten ein – gegen Bebauung, für Natur, Erholung und Nachbarschaft.
Sie vernetzt sich mit Politik, Umwelt-Expert*innen und der Nachbarschaft, organisiert Aktionen und Feste, informiert die Öffentlichkeit und schreckt auch vor rechtlichen Schritten nicht zurück, wenn es um den Schutz unseres Grüns geht.
Kurz gesagt: Sie kämpft mit Herz und Stimme für unser Stück Natur mitten in der Stadt – und für alle, die es lieben.
Hier geht es zur Website der Bürgerinitiative Ruhwald e.V.
Was regelt das Bundeskleingartengesetzt?
Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist die rechtliche Grundlage für Kleingärten in Deutschland – es sorgt dafür, dass unser grünes Glück klar geregelt und gut geschützt ist.
Es legt fest:
- Was ein Kleingarten ist – nämlich ein Garten zur Selbstversorgung und Erholung, der Teil einer Anlage mit mehreren Gärten ist.
- Wie groß er sein darf – in der Regel nicht mehr als 400 m², mit einer Laube von höchstens 24 m², ohne Dauerwohnsitz.
- Wie Pachtverhältnisse geregelt sind – inklusive Kündigungsschutz, Fristen und Entschädigungsansprüchen.
- Was Gemeinnützigkeit bedeutet – und unter welchen Bedingungen ein Verein als gemeinnützig gilt.
- Wie Kleingärten geschützt werden – etwa bei städtebaulichen Plänen oder Kündigungen durch Gemeinden.
Kurz gesagt: Das Gesetz schützt unsere Gärten – und die Menschen, die sich liebevoll darum kümmern.
Das ausführliche Bundeskleingartengesetz.
Was regelt die Vereinsordnung der Kleingartenkolonie Ruhwald e.V.?
Was ist unser Zweck?
Wir fördern das Kleingartenwesen mit Herz und Verstand:- Erfahrungsaustausch, Gartenschulungen & Vorträge,
- Pflege von Wegen, Vereinsheim & Leitungen,
- Zusammenarbeit mit Verbänden.
- Wichtig: Wir sind kein Zwischenpächter – also keine Untervermietung durch uns!
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied werden können alle, die bei uns eine Parzelle nutzen – egal ob gepachtet oder im Eigentum. Auch Unterstützer*innen ohne eigenen Garten können als fördernde Mitglieder beitreten. Und wer sich besonders verdient macht, kann sogar Ehrenmitglied werden – beitragsfrei!Welche Rechte & Pflichten haben Mitglieder?
Mitmachen ist alles!- Pflege der Parzelle nach Kleingartenstandard
- pünktliche Beitragszahlung
- Teilnahme an Gemeinschaftsarbeiten
- Teilnahme an den Mitgliederversammlungen
Dafür gibt’s:
- Stimmrecht (außer für Fördermitglieder)
- Zugang zu Vereinseinrichtungen & Veranstaltungen
- Mitbestimmung im Vereinsleben
Was kostet das alles?
Mitgliedsbeiträge und eine einmalige Aufnahmegebühr – die Höhe bestimmt die Mitgliederversammlung.- Dazu kommen ggf. Umlagen für Wege, Wasser, Strom & Co.
- Sonderumlagen sind möglich, bleiben aber im vertretbaren Rahmen.
Wer führt den Verein?
Unsere Vereinsorgane sind:- Mitgliederversammlung – das höchste Gremium
- Vorstand – führt die Geschäfte
- Beirat – unterstützt und berät
- Vermittlungsausschuss – schlichtet bei Konflikten
- Kassenprüfer – sorgen für klare Kassen